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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08 (https://dejure.org/2010,8042)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08 (https://dejure.org/2010,8042)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - L 16 (5) KR 178/08 (https://dejure.org/2010,8042)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Später hat es das Grundbedürfnis auf die Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31, seither ständige Rechtsprechung).

    Nicht zu den Grundbedürfnissen rechnet das BSG das Zurücklegen längerer Wegstrecken wie sie üblicherweise von Radfahrern oder Joggern zurückgelegt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; BSG, Beschluss vom 22.04.2009 - B 3 KR 54/08 B -).

    Dagegen ist der Anspruch eines Erwachsenen auf Ausrüstung seines Rollstuhls mit einer mechanischen Zugvorrichtung der hier streitigen Art verneint worden ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; kritisch zur Differenzierung zwischen jugendlichen und erwachsenen Behinderten hinsichtlich des Grundbedürfnisses Radfahren Fastabend/T, Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, 2004, Rdnr. 168 a.E.).

    (1) Das BSG hat allerdings im Urteil vom 16.09.1999 (B 3 KR 2/99 R), einer unveröffentlichten Parallelentscheidung zu dem in SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 veröffentlichten Urteil vom gleichen Tag, ausgeführt, ein Hand-Bike diene nicht dem Ausgleich der fehlenden Gehfähigkeit, sondern dem Ersatz des Radfahrens.

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Es hat zuletzt im Urteil vom 12.09.2009 (B 3 KR 8/08 R) verlangt, der Versicherte müsse im Stande sein, den Nahbereich der Wohnung mit dem handbetriebenen Rollstuhl ohne übermäßige Anstrengung, schmerzfrei und aus eigener Kraft in normalem Rollstuhltempo zu bewältigen.

    Auf die konkreten Verhältnisse des Wohnumfeldes (einschließlich der topographischen Gegebenheiten) soll es auch nicht ankommen, entscheidend soll vielmehr ein "allgemeiner, an durchschnittlichen Lebens- und Wohnverhältnissen orientierter Maßstab" sein (BSG, Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R -).

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Mit dieser Bestimmung ist die früher von der Rechtsprechung (BSGE 62, 273) zu § 59 Schwerbehindertengesetz festgelegte Wegstrecke übernommen worden.

    Ihnen wird ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt, dass öffentliche Verkehrsmittel auf Strecken benutzt werden müssen, die andere üblicherweise zu Fuß zurücklegen und die der Behinderte ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen selbst noch laufen würde (BSGE 62, 273, 276 f).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Es hat lediglich für Jugendliche auch Entfernungen berücksichtigt, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt, wobei das Hilfsmittel aber nicht wegen der Erweiterung des Freiraums, sondern nur wegen der dadurch geförderten Einbeziehung eines behinderten Jugendlichen in den Kreis der gleichaltrigen gesunden Jugendlichen zugesprochen worden ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Es ist aufgrund allgemeiner Erfahrung davon ausgegangen, dass Wegstrecken über 500 m üblicherweise zu Fuß zurückzulegen sind, um Arbeitsstellen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu erreichen (zusammenfassend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, juris Rz. 18 ff.).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Schließlich hat es im Urteil vom 24.05.2006 (SozR 4-2500 § 33 Nr. 6) einen Anspruch auf die behindertengerechte Zusatzausrüstung für ein Liegedreirad bejaht, weil das Liegedreirad zur Erschließung eines über 200 m hinausgehenden Freiraums erforderlich sei.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Hierzu zählt es z.B. das Einkaufen, die Erledigung von Post- und Bankgeschäften sowie den Besuch von Apotheken, Ärzten und Therapeuten (s. etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 15).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen oder geistigen Freiraums (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, 7 m.w.N.).
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Aus der Rechtsprechung liegen bisher keine klaren Aussagen zu einer Mindestwegstrecke vor: Das BSG hat lediglich eine Wegstrecke von 200 m nicht für ausreichend gehalten (SozR 4-2500 § 33 Nr. 12 Rz. 15; ebenso LSG NRW, Urteil vom 17.10.2000 - L 5 KR 84/00 - s.a. Hessisches LSG, Urteil vom 20.09.2006 - L 8/14 KR 376/04 -: 100 m nicht ausreichend).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
    Das BSG hat insoweit zunächst auf diejenigen Entfernungen abgestellt, "die ein Gesunder üblicherweise noch zu Fuß zurücklegt" (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 22.05.2009 - B 3 KR 54/08 B

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07

    Krankenversicherung - Hilfsmittel für einen gehbehinderten Versicherten -

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - sozialgerichtliches Verfahren -

  • LSG Hessen, 20.07.2006 - L 8/14 KR 376/04

    Versorgung mit einem Behindertenfahrrad durch die Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2004 - L 4 KR 277/01

    Kostenübernahme für ein Versehrtendreirad; Leiden an einer spastischen Lähmung

  • LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05

    Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - L 5 KR 84/00

    Krankenversicherung

  • SG Aachen, 17.06.2008 - S 13 (2) KR 26/07

    Krankenversicherung

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